Besetzungs- und Programmänderungen, Veranstaltungsabsage, Sichtbehinderung
Das Musikfest ION behält sich Besetzungs- und Programmänderungen vor. Diese berechtigen nicht zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises.
Bei Absage einer Veranstaltung wird gegen Vorlage der Eintrittskarte der Kaufpreis (ohne VVK-Gebühr) erstattet. Sollte eine bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatz gewährt werden.
Das Musikfest ION behält sich außerdem vor, die Bestuhlung bei Bedarf zu erweitern bzw. zu ändern.
Durch Kameras oder technische Aufbauten können Sichtbehinderungen entstehen; diese Einschränkungen begründen kein Recht auf Minderung, Schadensersatz oder Rückgabe der Karten.
Späteinlass
Nach Beginn einer Veranstaltung besteht kein Anspruch mehr auf den auf der Eintrittskarte angegebenen Sitzplatz. Bei Liveübertragungen ist kein Einlass nach Konzertbeginn möglich.
Bild- und/ oder Tonaufnahmen
Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen sind – auch für den privaten Gebrauch – aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Das Musikfest ION ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit dies technisch möglich ist, zu löschen.
Das Musikfest ION behält sich die Rechte zu Bild-, Ton- und Fernsehaufzeichnungen ihrer Veranstaltungen vor. Mit Benutzung der Eintrittskarte erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/ oder Wort aufgenommen wird und dass diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.
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